PRAKLA-SEISMOS Report 2 / 1974  
 
Urlaub mit dem Auto
 

Nehmen Sie
die erforderlichen
Reisedokumente mit

 

Nehmen Sie
den Krankenversicherungsausweis
mit

Die "Versicherungsgruppe Hannover" stellt uns die Graphik "Mit dem Auto in den Urlaub" zum Abdruck zur Verfügung. Sie weist darauf hin, daß die grüne Versicherungskarte auch dann mitgenommen werden sollte, wenn dies nicht vorgeschrieben ist, denn bei einem eventuellen Unfall vereinfacht und beschleunigt sie die Regulierungsformalitäten.

 

Jede Krankenkasse und jede Krankenversicherung stellt auf Antrag einen Krankenversicherungsausweis aus und zwar für jedes Land gesondert, da er jeweils nur für ein Land gilt.

In der EG (Europäischen Gemeinschaft) ist der Krankenschutz einheitlich geregelt.


Die Behandlung erfolgt ohne weiteres nach Vorlage des Krankenversicherungsausweises. Nur in Belgien, Frankreich und Luxemburg müssen die Krankenkosten zunächst in bar ausgelegt werden. Eine Rückerstattung erfolgt ganz oder teilweise später nach Vorlage der Quittungen bei der Versicherung.
Der Versicherungsausweis genügt auch in Ländern, mit denen unser Land Sozial abkommen abgeschlossen hat. Es sind dies die Länder Griechenland, Jugoslawien, österreich, Portugal, Spanien und die Türkei. In der DDR erfolgt neuerdings die ambulante und stationäre Behandlung kostenlos.
Die privaten Krankenkassen raten zu sogenannten Auslandsversicherungen. Bei einer Versicherungssumme von etwa 5000,-DM betragen die Kosten pro Person und Woche etwa 5,-DM.
Wenn Sie im Urlaub so schwer erkranken, daß Sie arbeitsunfähig wären, geben Sie der Firma sofort Nachricht. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes werden Ihnen dann die Krankheitstage nicht für den Urlaub angerechnet.

Nehmen Sie die richtigen Zahlungsmittel mit

Zahlungsmittel

Wenn Bargeld auf die Reise mitgenommen wird (und einen gewissen Betrag sollte man immer mitnehmen) ist es meistens am günstigsten, die Devisen bei der Bank vor der Abreise zu besorgen. Es gibt auf dem Devisenmarkt aber auch gelegentlich Situationen, die einen Eintausch Ihrer DM erst im Urlaubsland ratsam erscheinen lassen. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Bank vor dem Urlaubsantritt erspart Ihnen unter Umständen eine Menge Geld.

Wichtig ist, daß Sie die Devisenbestimmungen beachten. Der Kundendienst der Deutschen Bank AG stellt uns die folgende Tabelle (Stand Juni 74) für die beliebtesten Urlaubsländer zur Verfügung:

Es wäre jedoch grundverkehrt in das Urlaubsland nur Bargeld mitzunehmen. Bargeld kann verloren gehen oder gar gestohlen werden. Für die ersten kleinen Ausgaben - wie z. B. Trinkgelder im Hotel -braucht man zumindest etwas Kleingeld in der Landeswährung. Den Hauptbetrag nehmen Sie am besten entweder in DM-Reiseschecks oder in eurocheques mit, die nicht nur in den westlichen Ländern, sondern auch in den Ostblockstaaten (eurocheques neu erdings auch in der USSR) angenommen werden. Bei Verlust kann man bei über 50000 Bankniederlassungen im In-und Ausland (an dem grünen DM-Zeichen mit dem roten Streifen gekennzeichnet) gegen Vorlage der Verkaufsabrechnung an Ort und Stelle sofortige Hilfe finden. Hinzu kommt, daß Schecks meistens zu einem günstigeren Kurs eingelöst werden als Bargeld. Manche Ostblockstaaten haben für Schecks sogar einen besonders günstigen Touristenkurs.

In den Beneluxstaaten kann man seit 1. April 1974 mit eurocheques nicht nur in Hotels sondern auch in Geschäften, Gaststätten und an Tankstellen bezahlen. Der Umrechnungskurs an den Banken ist allerdings etwas günstiger.

Eurocheques und Scheckkarte immer getrennt aufbewahren und niemals im Auto liegen lassen!!!

Vor Urlaubsantritt ist ein Anruf bei Ihrem Geldinstitut immer zu empfehlen. Es gibt Auskunft, ob für Ihr Urlaubsland in Anbetracht der aktuellen Situation DM-Reiseschecks, eurocheques, Bargeld oder eine entsprechende Mischung dieser Zahlungsmittel am günstigsten ist.

Nehmen Sie
eine gute Portion
gesunden Menschenverstand mit

vor allem dann, wenn Sie mit Ihrem Auto verreisen. Nur drei europäische Länder haben eine höhere Promillegrenze als 0,8 - nämlich Belgien und die Niederlande mit 1,5 und Rumänien mit 1,0. Die nordischen und die Ostblockstaaten liegen z. T. erheblich darunter und in der DDR, Finnland und USSR dürfen Sie nicht einen Tropfen Alkohol getrunken haben wenn Sie sich an das Steuer setzen.

Auch wenn Sie nüchtern sind -fahren Sie nicht zu schnell. Glauben Sie nicht, daß Ihnen als altem Routinier nichts passieren könnte. Viele Autofahrer wissen erstaunlicherweise sehr wenig oder nichts über die dynamischen Bedingungen beim Fahren. In dem Wissenschaftsmagazin "bild der wissenschaft" das von Professor Heinz Haber herausgegeben wird, ist im Aprilheft 1974 ein sehr aufschlußreicher Artikel enthalten, dessen Lektüre allen Autofahrern dringend zu empfehlen ist.
Dieses Magazin wird von unserer Gesellschaft gehalten - es kann in der Bibliothek Eupener Straße eingesehen werden.

 

Wir wollen uns hier nur auf die etwas modifizierte Wiedergabe und die Diskussion einer der interessantesten Graphiken beschränken, um unseren Mitarbeitern Appetit auf diesen Artikel zu machen. In dieser Graphik ist die Fahrgeschwindigkeit in Bezug gesetzt zum "Kraftschluß"; anstelle von unbestimmten Aussagen über die Gefährlichkeit zu schnellen Fahrens gibt sie einige objektiv erfaßte Daten wieder.

Der Kraftschluß zwischen Fahrzeugrädern und ebener Straße wird definiert als ein Grenzwert der angibt, wie groß seitliche Schubkräfte sein müssen, um die "Haftung" des Fahrzeuges auf der Straße gerade aufzuheben. Beim Fahren treten eine Reihe von seitlichen Schubkräften auf wie Steigungswiderstand, Fliehkraft (beim Kurvenfahren), Seitenwind, Rollwiderstand und vor allem der Luftwiderstand. Auf diese Seitenkräfte hat der Fahrer keinerlei direkten Einfluß und deshalb muß er wissen, wie gefährlich sie sind und daß sie mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit z. T. quadratisch anwachsen.

Wir haben gerade diese Graphik aus dem zitierten Artikel herausgegriffen, weil sie auch die Gefährlichkeit des "Aquaplaning" erkennen läßt, die noch so häufig unterschätzt wird. "Der Wagen kam bei nasser Straße ins Schleudern" -steht so oft in der Zeitung -" die Polizei gibt als Unfallursache überhöhte Geschwindigkeit an".

Der Kraftschluß K ist dem Gewicht G des Fahrzeuges direkt proportional: K = μ.G. Um allgemein gültige Aussagen machen zu können und vom Gewicht des Fahrzeuges unabhängig zu werden, wurde in vielen Messungen dieser Proportionalitätsfaktor μ der " Kraftschlußbeiwert", bestimmt. Er ist in der Graphik an der Ordinatenachse aufgetragen.

Nach eingehender Betrachtung dieser Graphik, die nur einen geringen Teil der beim Autofahren zu beachtenden dynamischen Kräfte widergibt, sollte sich kein Autofahrer mehr allzusehr auf die Sicherheit seines Wagens verlassen und gedankenlos auf die Tube drücken. Das in den letzten Monaten so akute Thema der Geschwindigkeitsbegrenzung hat nicht umsonst seine Befürworter gefunden, nur schade, daß in dem Widerstreit der Meinunngen so wenige der reichlich vorhandenen objektiven Daten herangezogen worden sind.

Und nun hoffen wir trotzdem, daß Sie - falls Ihr Autourlaub noch bevorsteht - Ihr Ziel sicher erreichen und daß Sie sich bestens erholen. Gute Fahrt!

R. K.