PRAKLA-SEISMOS Report 4 / 1974  
 
durch neues Gesetz ab 1. Januar 1975 abgesichert

Die Altersversorgung der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik beruht (soweit sie keine Beamten sind) im günstigen Falle auf drei Komponenten. Es sind dies:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung,
  • Die betriebliche Altersversorgung,
  • Die private Vorsorge,

wovon die Rentenversicherung nach der Anzahl der Versicherten und nach dem Leistungsumfang sicherlich die wichtigste ist.

An Bedeutung hat aber -bereits seit vielen Jahren wie z. B. bei PRAKLA-SEISMOS -auch die betriebliche Altersversorgung gewonnen.

Schätzungsweise 12 Millionen Arbeitnehmer in etwa 80000 Betrieben, das ist knapp die Hälfte aller Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, haben heuteVersorgungsanwartschaften durch ihre Firmen aus deren Pensions-bzw. Unterstützungskassen. Diese freiwillige betriebliche Versorgungszusage war jedoch bisher in vielen Fällen an bestimmte Voraussetzungen gebunden, nicht zuletzt an die Zahlungsfähigkeit des Betriebes.

Künftig wird der Bundesbürger auf die betriebliche Altersversorgung (falls sie bereits besteht, denn sie ist ja nach wie vor freiwillig) so fest bauen können wie auf die gesetzliche Rentenversicherung - unabhängig davon, ob die Anwartschaft bei einem Großunternehmen, einem MitteIoder bei einem Kleinbetrieb erworben wurde. Er soll diesen Anspruch auch - unter bestimmten Voraussetzungen - bei einer Kündigung behalten. Ein entsprechendes Gesetz soll noch in diesem Jahr erlassen werden. Das bedeutet:

 
  • Wer Anspruch auf Betriebsrente hat, behält diesen auch dann, wenn er die Firma wechselt aber nur:
  • wenn er zum Zeitpunkt des Betriebswechsels 35 Jahre alt oder älter ist,
  • wenn die Versorgungszusage seit mindestens 10 Jahren besteht,
  • wenn er mindestens 15 Jahre in seinem Betrieb beschäftigt war und während dieser Zeit eine Versorgungszusage erhalten hat.
  • Die betriebliche Altersversorgung wird an die Regelung der flexiblen Altersgrenze angepaßt, d. h. wer z. B. mit 63 Jahren in den Ruhestand geht, bekommt auf Antrag die anteilige Betriebsrente.

Und der wichtigste Punkt:

  • Die Betriebsrenten werden auch dann weitergezahlt. wenn das betreffende Unternehmen Konkurs anmelden muß (Insolvenzversicherung).

Auf vielen Gebieten ist das neue Gesetz nur eine Festschreibung dessen, was durch die Initiative freier Unternehmer im Interesse ihrer langjährigen Mitarbeiter begonnen wurde : Die Sicherung eines sorgenfreien Lebensabends als Dank für Einsatz und Leistung.


N. S.: Das Geselz wurde am 5. Dezember 1974 vom Bundeslag beschlossen